Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist seit 1. Januar 2023 wirksam und gewährt nun deutlich mehr Haushalten den Anspruch auf Wohngeld. Haushalte die bereits Wohngeld beziehen, erhalt somit einen höheren Wohngeldbetrag. Dies soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. In Abhängigkeit von Einkommen, Miete und finanziellen Belastungen, sowie in einem Haushalt lebenden Personen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld vorliegen. Wer davon ausgeht durch die Wohngeldreform 2023 einen Wohngeldanspruch zu erlangen, kann dies ganz einfach bei der Stadt Chemnitz beantragen.